Neuer Albaufstieg der A 8: Veröffentlichung des Planfeststellungsbeschlusses

2025-01-16    IDOPRESS

Das Regierungspräsidium Stuttgart (RPS) hat als zuständige Planfeststellungsbehörde am 18. Dezember 2024 den Planfeststellungsbeschluss für den Aus- und Neubau des Albaufstiegs der Bundesautobahn A 8 zwischen Mühlhausen und Hohenstadt erlassen. Der Beschluss wird nun veröffentlicht.

Das Vorhaben der Autobahn des Bundes GmbH Niederlassung Südwest sieht einen sechsspurigen Aus- und Neubau der A 8 zwischen Mühlhausen und Hohenstadt mit durchgängigen Standstreifen vor,der die bisherige Strecke deutlich verkürzt. Die neue Trasse verläuft über zwei Brücken und durch zwei Tunnel in direkter Linie zwischen dem Filstal,Anschlussstelle Mühlhausen,und der Albhochfläche bei Merklingen. Dort bindet die Trasse in den bereits ausgebauten Abschnitt zwischen Hohenstadt und Ulm-West ein. Die bisherige Aufstiegstrasse wird im Gegenverkehr befahrbar werden und als direkte Umleitungsstrecke dienen. Flankiert ist das Vorhaben von umfangreichen landschaftspflegerischen Kompensationsmaßnahmen.

Das Regierungspräsidium Stuttgart hatte am Mittwoch,18. Dezember 2024,den Planfeststellungsbeschluss erlassen und angekündigt,im Januar den Planfeststellungsbeschluss und die Planunterlagen zu veröffentlichen (vergleiche Medienmitteilung). Der Planfeststellungsbeschluss und die planfestgestellten Unterlagen werden nun in der Zeit von Mittwoch,22. Januar,bis Dienstag,4. Februar 2025,auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart unter www.rp-stuttgart.de > Über uns > Abteilungen > Abteilung 2 > Referat 24 > Planfeststellungen > Aktuelle Planfeststellungsbeschlüsse veröffentlicht. Zusätzlich können der Planfeststellungsbeschluss und die planfestgestellten Planunterlagen im zuvor genannten Zeitraum im zentralen Internetportal unter www.uvp-verbund.de eingesehen werden.

Die Veröffentlichung auf der Internetseite der Planfeststellungsbehörde beim RPS ersetzt die Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses und der planfestgestellten Unterlagen in den Kommunen.

Zusätzlich wird bei der Gemeindeverwaltung Bad Ditzenbach eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt. Der Planfeststellungsbeschluss und die planfestgestellten Planunterlagen können bei der Gemeindeverwaltung Bad Ditzenbach,Hauptstraße 40,73342 Bad Ditzenbach während der üblichen Öffnungszeiten in Papierform eingesehen werden.

Die Veröffentlichung wird auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart und in den örtlichen Tageszeitungen bekanntgemacht,in deren Verbreitungsgebiet sich das Vorhaben voraussichtlich auswirken wird. Der Bekanntmachungstext kann auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart unter www.rp-stuttgart.de > Service > Bekanntmachungen > Planfeststellung > Bekanntmachungen Planfeststellungsbeschlüsse und im zentralen Internetportal unter www.uvp-verbund.de abgerufen werden.

Anlage: Bekanntmachungstext A 8 Albaufstieg

PM Regierungspräsidium Stuttgart

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