Auch der Bundesrat hat sich jüngst in seiner Stellungnahme vom 17. Oktober klar gegen den Vorschlag der Bundesregierung ausgesprochen, Biomasse, Deponiegas und Klärgas aus der Definition der erneuerbaren Energieträger im Stromsteuerrecht zu streichen. Damit folgt die Länderkammer einer zentralen Forderung des Hauptstadtbüros Bioenergie (HBB). „Wir begrüßen ausdrücklich, dass der Bundesrat die Bedeutung der Bioenergie für ...