Deutsche Umwelthilfe klagt gegen Deutsche Bahn und kündigt für 2025 an, weitere konkrete Verbesserungen für Mensch, Umwelt und Klima durchzusetzen

2025-01-16    IDOPRESS

Verfahren gegen Deutsche Bahn eingeleitet,weil der staatseigene Konzern die staatliche Mehrwegangebotspflicht verletzt

Mehrere Klimaklagen gegen die Bundesregierung stehen vor der höchstrichterlichen Entscheidung für mehr Klimaschutz vor allem in Sektoren Verkehr und Gebäude

Vollstreckbares Urteil für natürlichen Klimaschutz wird in diesem Jahr massive Wirkung haben,wegweisende Entscheidung gegen Überdüngung steht an

DUH mit ganz konkreten Aktivitäten: neuer Hitze-Check für Städte,Einführung von kommunalen Einweg-Verpackungs-Steuern und Verfahren gegen Verkehrslärm in Städten

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) wird 2025 noch mehr konkrete Verbesserungen für Umwelt,Klima und Menschen durchsetzen als im vergangenen Jahr – unter anderem durch mehrere anstehende höchstrichterliche Entscheidungen und auch neue Verfahren. Eine erste neue Klage für weniger Einwegmüll bei der Deutschen Bahn wurde bereits eingereicht,so der Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation. Ausgerechnet der staatseigene Konzern verstößt beim Getränkeausschank in seinen Zügen gegen die staatliche Mehrwegangebotspflicht. Millionen Reisende bekommen nur für den Vor-Ort-Verzehr Gläser und Porzellantassen. Wer ein Getränk außerhalb des Zuges mitnehmen möchte,bekommt dies nur in Einweg-Bechern. Die Folge sind gewaltige Müllberge. Anfang April will das Landgericht Frankfurt (Main) die Klage verhandeln. Seit Inkrafttreten der Mehrwegangebotspflicht vor zwei Jahren hat die DUH bereits 13 Gerichtsverfahren gegen Unternehmen wegen Verstößen gegen die Mehrwegangebotspflicht gewonnen.

„Es ist bezeichnend,dass nicht mal staatseigene Konzerne wie die Deutsche Bahn die Mehrwegangebotspflicht umsetzen. Das ist ein Armutszeugnis für einen Konzern,der Werbung damit macht,besonders klimafreundlich und nachhaltig zu sein. Auch abseits der Bahn werden wir Verstöße gegen die Mehrwegangebotspflicht 2025 weiter konsequent verfolgen und vor Gericht bringen. Damit Mehrweg auch tatsächlich genutzt wird und nicht nur in den Café-Regalen verstaubt,fordern wir die Einführung einer nationalen Abgabe auf Einweg-Takeaway-Verpackungen von mindestens 50 Cent. Rückenwind für den Kampf gegen die umwelt- und klimaschädliche Müllflut erwarten wir durch das Bundesverfassungsgericht,das voraussichtlich im ersten Quartal die Klage der McDonald’s-Franchisenehmerin gegen die Tübinger Verpackungssteuer behandelt. Kommunale Verpackungssteuern bleiben der wirkungsvollste Weg gegen Einwegmüll,solange die Bundesregierung keine deutschlandweite Abgabe beschließt. Deshalb werden wir die Kommunen bei der Einführung von Verpackungssteuern weiter unterstützen und beraten. Davon profitieren alle Menschen,die sich nicht länger auf zugemüllten Plätzen und Parks aufhalten müssen und deren Steuergeld nicht für die Stadtreinigung verwendet werden muss“,sagt DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz.

Ziel der DUH: Ganz konkrete Verbesserungen für Umwelt,Klima und Menschen

Insgesamt zielt die DUH im Wahljahr 2025 darauf ab,noch stärker ganz konkrete Verbesserungen durchzusetzen und Vorteile durch Umwelt- und Klimaschutz für die Menschen in Deutschland zu erwirken. Dazu gehören ein Grundsatzurteil,das eindeutig klärt,unter welchen Bedingungen Mieterinnen und Mieter immer ein Balkonkraftwerk anbringen dürfen,ein noch breiteres Vorgehen gegen Unternehmen,die fälschlich mit angeblichen Umweltvorteilen oder Klimaneutralität werben und damit Verbraucherinnen und Verbraucher täuschen,ein neuer Hitze-Check für mehr Schutz vor den Folgen der Klimakrise,ein Böllerverbot und Rechtsverfahren in Städten für wirksamen Schutz vor krankmachendem Verkehrslärm.

Klimaklagen gegen die Bundesregierung: Entscheidungen in letzter Gerichtsinstanz

Die DUH erwartet 2025 zudem letztinstanzliche Entscheidungen in mehreren wegweisenden Verfahren – allen voran zu ihren Klimaklagen gegen die Bundesregierung. Diese hatte die DUH seit Herbst 2023 vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg gewonnen. Wenn sich das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) dem anschließt,muss die Bundesregierung ein wirksames Klimaschutzprogramm mit viel weitergehenden Maßnahmen zur Einhaltung des Klimaschutzgesetzes und des Pariser Abkommens verabschieden. Gleiches gilt für Maßnahmen gegen die zu schmutzige und gesundheitsschädliche Luft in Deutschland,wenn das BVerwG auch hier den Erfolg der DUH vor dem OVG bestätigt. Mit besonderer Spannung wird die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) erwartet zu den beiden Verfassungsbeschwerden der DUH gegen das entkernte Klimaschutzgesetz und das unzureichende Klimaschutzprogramm der Bundesregierung.

„Auch eine in diesem Frühjahr sich neu bildende Bundesregierung kann sich nicht aus ihrer klimapolitischen Verantwortung stehlen – durch unsere gewonnenen Klimaschutzklagen und die bevorstehenden Revisionsentscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts werden wir ein Tempolimit und andere Klimaschutzmaßnahmen gerichtlich durchsetzen. Davon profitieren die Menschen gleich mehrfach: Unsere Straßen werden leistungsfähiger und sicherer und unsere Städte leiser. Wir werden uns deshalb in diesem Jahr noch intensiver für ein Tempolimit von 100 km/h auf Autobahnen,80 km/h außerorts und 30 km/h in der Stadt einsetzen“,so DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.

Im Gebäudesektor fordert die DUH insbesondere ein Sanierungsprogramm für Kindergärten und Schulen – das Kindern,dem Bildungssektor und dem Klima gleichzeitig nutzt.

Bereits rechtskräftiges Urteil für Natürlichen Klimaschutz 2025 vollstreckbar

Ein anderes,wegweisendes und von der DUH erstrittenes Urteil ist bereits rechtskräftig: Die Bundesregierung muss umgehend mehr Klimaschutz im Landnutzungssektor (LULUCF) umsetzen. Wenn sie bis zum Sommer keine neuen Maßnahmen beschließt,die zur Einhaltung der Klimaziele führen,wird die DUH die Zwangsvollstreckung einleiten.

„Wir fordern die Fortführung des Aktionsprogrammes Natürlicher Klimaschutz,die Verabschiedung eines modernen Hochwasserschutzgesetzes,das mit und nicht gegen die Natur arbeitet und die konsequente Umsetzung des EU-Gesetzes zur Wiederherstellung der Natur“,sagt DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner.

Im Bereich Landwirtschaft könnte zeitnah ein weiteres rechtskräftiges Urteil hinzukommen: Ende Februar steht vor dem BVerwG die Nitrat-Klage der DUH gegen Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen an,nachdem die DUH das Verfahren in der Vorinstanz gewonnen hatte. „Wir erwarten,dass die Richter das erstinstanzliche Urteil bestätigen und beide Länder dazu verurteilen,endlich wirksame Maßnahmen gegen die Überdüngung und die zu hohen Nitratwerte zu unternehmen. Es geht hier um den Schutz unseres Grundwassers,unserer Lebensgrundlage. Deutschland muss endlich Schluss mit jahrzehntelangem Rechtsbruch machen und die europäischen Gesetze zum Schutz von Grund- und Oberflächengewässern einhalten. Dafür brauchen wir ein am Trinkwasserschutz orientiertes Düngerecht und ein Ende der giftigen Gülleflut aus der Massentierhaltung“,so Müller-Kraenner weiter.

Darüber hinaus kündigt die DUH die Ausweitung ihrer Aktivitäten in weiteren Feldern an: mehr Widersprüche und Klagen gegen die Zulassung giftiger Pestizidprodukte,die Menschen und Tiere schädigen,noch mehr Einsatz für die Energiewende und einen echten Ausstieg aus fossiler Energie und noch mehr Widerstand gegen Investitionen in neue fossile Infrastruktur wie die geplanten Gasbohrungen vor Borkum oder den weiteren Ausbau von LNG-Terminals zum Import von Fracking-Gas.

PM  Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH)

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