Die Fielmann Group AG versprach in ihrer Werbung „Modische Kinderbrillen zum Nulltarif“ gegen Vorlage eines Rezeptes oder der Versichertenkarte. Einem Verbraucher wurde die kostenlose Brille allerdings verweigert. Nun urteilte das Brandenburgische Oberlandesgericht im Sinne der Verbraucher:innen (Az. 6 U 3/23, nicht rechtskräftig): Wer Brillen unter bestimmten Bedingungen zum Nulltarif anbietet, darf diese Bedingungen nicht einfach ...