Kleinere Bauvorhaben
Drei baurechtlich zulässige Vorhaben nahm der Gemeinderat zur Kenntnis:
Den Bau einer Doppelgarage in der Dobelstraße 27,den Bau eines Balkons im Erlenweg 7 und den Einbau eines weiteren Technikraums im Umspannwerk Dieselstraße 4.
Friedhof: Turnusgemäße Erhöhung der Bestattungsgebühren
Zum 1. Januar 2026 erhöhen sich die Bestattungsgebühren. Dies hat der Gemeinderat auf Grund der Gebührenkalkulation der Verbandskammerei einstimmig beschlossen. Die letzte Erhöhung der Gebühren erfolgte zum 1. Januar 2024. Die Verwaltung ist seit Jahren gehalten,wie eingangs Bürgermeister Jochen Reutter erläuterte,alle zwei Jahre in den verschiedenen gemeindlichen Gebührenbereichen Anpassungen zu prüfen und dem Gemeinderat vorzuschlagen. Damit sollen größere Sprünge auf Grund längerer Zeitabstände vermieden wären. Bei der Kalkulation,erläuterte Sachbearbeiterin Tanja Dreher,sind auch die Grabformen „Wiesenerdgrab“ und „Urnendoppelgrab an der Urnenstele“ neu hinzugekommen.
Angestrebter Deckungsgrad noch nicht erreicht
In den letzten fünf Jahren hat die Gemeinde das Bestattungswesen mit durchschnittlich 43.000 Euro im Jahr subventioniert. Dies entspricht einem durchschnittlichen Kostendeckungsgrad von 49,92 Prozent. Dazu werden hauptsächlich Steuereinnahmen der Gesamtbevölkerung herangezogen.
Theoretisch ist ein Kostendeckungsgrad zu hundert Prozent möglich. Die Gebühren wären dann aber so hoch,dass man das den Bürgern nicht zumuten kann. Nach den Empfehlungen des Landratsamtes und der Gemeindeprüfungsanstalt sollen Gemeinden in der Größenordnung Hattenhofens einen Deckungsgrad von mindestens 60 Prozent anstreben,was in etwa dem Landesdurchschnitt entspricht. Dies erreicht die Gemeinde Hattenhofen seit Jahren nicht. Deswegen schlug die Verwaltung eine erneute Erhöhung der Gebühren vor.
Weiterhin günstig im Gemeindevergleich
Auch nach der Gebührenerhöhung gehöre Hattenhofen,betonte Tanja Dreher,immer noch zu den Gemeinden mit den niedrigeren Grabnutzungsgebühren im Raum Bad Boll. Im Durchschnitt steigen die Gebühren um 9,86 Prozent. Wenn die Gemeinde künftige Fördermittel des Landes nicht gefährden will,ergänzte BM Jochen Reutter,müsse man die Friedhofsgebühren an den vorgeschlagenen Deckungsgrad zumindest heranführen. Bei einer gleichbleibenden Anzahl von Bestattungen werden die Mehreinzahlungen ab 2026 ungefähr 4.800 Euro betragen.
Kindergartengebühren gehen rauf,System bleibt vorerst gleich
Ebenfalls nach zwei Jahren werden auch die Kindergartengebühren zum neuen Kindergartenjahr erhöht. Dies hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen. Als eine von sehr wenigen Gemeinden in Baden-Württemberg erhebt Hattenhofen die Gebühren nach dem Brutto-Monatseinkommen einer Familie und abhängig von der Kinderanzahl der Familie. Bei der letzten Gebührenerhöhung hat der Gemeinderat eine Entscheidung über das künftige System der Gebührenerhöhung vertagt. Im Koalitionsvertrag der aktuellen Landesregierung war vorgesehen,dass die Kita-Gebühren nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit von Familien gestaffelt werden sollen. Dazu wollte das Land praxistaugliche Modelle erarbeiten. Allerdings hat sich in der Sache bislang nichts getan. Daher schlug BM Jochen Reutter vor,bis zur politischen Klärung dieser Sache das bisherige System beizubehalten.
Erweiterte Betreuung,dadurch mehr Personal,dadurch höhere Kosten
Der Schultes verwies auf die Ausweitung sämtlicher Betreuungsformen,die natürlich mehr Personal erfordern und damit auch die Personalkosten steigen lassen. Mit erstmals über einer Million Euro und damit 92 Prozent der Gesamtausgaben stellen die Personalausgaben die größte Ausgabeposition beim Kindergarten dar. Die kommunalen Spitzenverbände in Zusammenarbeit mit den Vertretern der Kirchen empfehlen einen Deckungsgrad von 20 Prozent der tatsächlichen Betriebsausgaben. Der Deckungsgrad in Hattenhofen beträgt 13 Prozent,den Rest tragen die Bürgerinnen und Bürger. Die Landesrichtsätze der Spitzenverbände sind in den letzten zwei Jahren um 14,8 Prozent gestiegen. Daher schlug Kämmerin Tanja Dreher eine Gebührenerhöhung um 15 Prozent vor. Außerdem wurden zwei zusätzliche Einkommensgrenzen in den oberen Bereichen eingeführt.
Ein Kindergartenplatz kostet Gemeinde 6.000 Euro im Jahr
Von der Gebührenerhöhung verspricht sich die Kämmerin Mehreinnahmen von 22.000 Euro im Jahr. BM Reutter verwies auf die „erhebliche finanzielle Belastung“ der Gemeinde durch das Thema. Immerhin zahle die Kommune rund 6.000 Euro für einen Kindergartenplatz. Der Vorsitzende hob hervor,dass die Gemeinde in allen Krisenzeiten durchgehend eine Betreuung anbieten konnte. Auf Nachfrage aus dem Gemeinderat erläuterte Kämmerin Dreher,dass die Gemeinde beim Modus der Gebührenerhebung – also einkommensabhängig oder fixe Gebühren – frei sei,aber man sollte den gewählten Modus langfristig beibehalten. In zwei Jahren werde man neu prüfen,so abschließend BM Jochen Reutter.
Grundschulbetreuung wird teurer,bleibt aber sehr günstig
Analog zu den Kindergartengebühren steht auch die Überprüfung der Gebühren für die Grundschulbetreuung alle zwei Jahre an. Die Gebühren hängen ab von der in Anspruch genommenen Betreuungszeit. Im Gegensatz zur Kinderartengebühr,die durchgängig auf zwölf Monate berechnet wird,muss in den Sommerferien keine Betreuungsgebühr bezahlt werden. Einstimmig beschloss der Gemeinderat auch hier eine Erhöhung um 15 Prozent. Nach wie vor erhebt die Gemeinde Hattenhofen aber im Raum Bad Boll den geringsten Betrag pro Wochenstunde,wie Tanja Dreher darlegte. Die Gemeinde könne hier den berufstätigen Eltern ein preislich attraktives Angebot machen,so BM Jochen Reutter.
Kommunale Wärmeplanung: Abschlussbericht liegt vor
Fördermittel für Gutachten können abgerufen werden
Rund 18 Monate nach der Beauftragung eines Fachbüros hat der Gemeinderat nun bei einer Gegenstimme dem Abschlussbericht zur kommunalen Wärmeplanung zugestimmt. In zwei Konvois hatten die Voralbgemeinden die Firma Rationelle Energie Süd mit der Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung beauftragt. Aichelberg,Hattenhofen und Zell u. A. waren gemeinsam in einem Konvoi.
Diverse Untersuchungen und Öffentlichkeitsveranstaltungen hatten stattgefunden. Nun liegt der Abschlussbericht vor. Mit dem Beschluss des Gemeinderats kann dieser den Fördermittelgebern angezeigt werden,so dass das Projekt abgeschlossen und die Fördermittel abgerufen werden können. Die Kosten der Gemeinde für den Bericht,abzüglich eines Zuschusses von 80 Prozent,betragen 4.350 Euro
Nur kleinteilige Handlungsfelder für Hattenhofen möglich
Für Gemeinden der Größe Hattenhofens ergeben sich nur kleinteilige Handlungsfelder,fasste BM Reutter das Ergebnis des Berichts zusammen. Es gehe um die Prüfung potentieller Photovoltaikstandorte auf benachteiligten Flächen in der freien Landschaft,um die Prüfung,in wie weit in der Ortsmitte ein Wärmenetz erstellt werden kann und um die Sanierung und Nachrüstung kommunaler Liegenschaften. Auch im kommunalen Bestand geht es um den Ausbau von PV-Anlagen sowie um Energiesparschulungen und Sanierungsfahrpläne. Daneben gelte es,die Einwohner über diverse Möglichkeiten zu informieren und vor allem die Photovoltaik auf privaten Gebäuden voranzubringen. Gerade im privaten Bereich,so BM Reutter,müsse jeder Hauseigentümer eine individuelle Lösung finden. In Hattenhofen könne man weder Wind- noch Wasserenergie nutzen. Und – anders als in den umliegenden Gemeinden – falle auch die Geothermie aus,weil sonst der Zustrom zum Sauerbrunnen gefährdet werde.
Erneute Kritik: Gutachten kostet Geld und bringt nichts
Seine mehrfach geäußerte grundsätzliche Kritik am System wiederholte ein Gemeinderat. Man habe für viel Geld viel Papier erzeugt,aber letztlich keine brauchbaren Vorschläge und Alternativen erhalten. Der Sprecher befürwortete,zusammen mit einem Kollegen im Gremium,den Erhalt und Ausbau von Gaskraftwerken und Blockheizkraftwerken. Der Sprecher verwies auf das Nahwärmenetz im Wohngebiet Sommergarten,das werde gerade abgewickelt und zwar von der gleichen Firma,die die Gemeinde nun beraten habe und Nahwärmenetze empfehle. Wie passe das zusammen? Weil viele Eigentümer dort aussteigen,stiegen die Grundkosten für die verbliebenen Nutzer des Nahwärmenetzes immens an. Das Fazit des Kritikers: Die Gemeinde habe nichts von dem Gutachten. Er habe den Eindruck,ergänzte ein Gemeinderat,die Techniker des Gutachters müssten aus ideologischen Gründen für Nahwärmenetze werben,ohne selbst davon überzeugt zu sein. Auf Nachfrage aus dem Gremium erläuterte BM Jochen Reutter,dass man nicht ermitteln könne,welche Eigenheime in den letzten fünf bis zehn Jahren Sanierungsmaßnahmen an den Gebäuden durchgeführt haben. Da müsste man von Tür zu Tür gehen. Reutter will nun die Zuschüsse mit dem Land abrechnen und die verschiedenen Handlungsoptionen angehen.
Der Abschlussbericht ist auf der gemeindlichen website (https://www.hattenhofen.de/de/umwelt/energie-klima/kommunale-waermeplanung) zum Lesen und Download eingestellt.
PM Gemeindeverwaltung Hattenhofen