NABU: Gartensaison startet, Heckenschnitt endet Rücksicht nehmen auf Brutvögel – Hecken und Sträucher nur bis Ende Februar stutzen

2025-02-26    IDOPRESS

Der Frühling erwacht und die Tiere in der Natur erleben erste Frühlingsgefühle. Singvögel,wie Kohl- und Blaumeise,Rotkehlchen oder Amsel,stecken eindringlich singend ihr Revier ab,sind auf Brautschau und bauen Nester. Hecken schneiden,verblühte Stauden entfernen,Laub von den Beeten räumen – was gilt es jetzt zu beachten,ohne diese tierischen Gartenbewohner zu stören? NABU-Gartenexpertin Aniela Arnold und Ornithologin Alexandra Ickes geben Rat und verraten,warum weniger Gartenarbeit oft mehr Naturschutz bedeutet.

Ran an die Hecke,aber nur bis 28. FebruarWer Hecken und Sträucher stärker kürzen will,sollte sich sputen und bis zum 28. Februar die Arbeiten beendet haben. „Am 1. März beginnt offiziell die Vogelbrutsaison. Spätestens dann gehören Heckenscheren und Motorsägen weggepackt. Ein Rückschnitt muss bis zum Herbst warten. Im dichten Gestrüpp nisten bereits ab März erste Singvögel,wie Amsel,Rotkehlchen,Mönchsgrasmücke und Heckenbraunelle. Würden Hecken dann noch gestutzt,könnte es böse enden: Manche Vogeleltern würden die Brut aufgeben. Nester wären zudem weniger vor Fressfeinden,wie Katzen und Mardern,geschützt“,erklärt NABU-Artenschutzreferentin Alexandra Ickes. Naturnahe Hecken aus verschiedenen heimischen Sträuchern sind auch ein wichtiger Lebensraum für andere Tiere,wie Igel,Erdkröten,Blindschleichen oder Insekten.Wie schneidet man Hecken richtig?Eine sachgerechte Pflege erfolgt abschnittsweise und muss nicht unbedingt jährlich sein. Wichtig ist,eine Heckenreihe nicht komplett zu entfernen. Stattdessen sollten Heckenabschnitte im Wechsel stehen bleiben,damit ein Teil des Lebensraums immer vorhanden ist. Ein sauberer Schnitt mit scharfem Werkzeug sorgt dafür,dass Sträucher gesund bleiben. Das Schnittgut muss man nicht abfahren,es kann als Totholzhaufen zum Lebensraum für Igel,Amphibien und Reptilien und zum Brutplatz von Zaunkönig und Rotkehlchen werden.Naturnahe Gärten – weniger aufgeräumt,mehr VielfaltIn einem naturnahen Garten brummt das Leben,wenn man es lässt. Beim „Frühjahrsputz“ gilt daher: Zeit lassen,nicht so früh im Jahr starten,weniger tun und mehr beobachten. „Ein Naturgarten erfüllt viele Funktionen – er ist Erholungsort für uns und Lebensraum für Tiere und Pflanzen. Gärtnerinnen und Gärtner gestalten darin im Kleinen gezielt Bereiche,die es so ähnlich auch in der Natur gibt. Wasserläufe und Teiche,wilde Ecken mit Totholzhaufen und Benjeshecken,Wildblumenwiesen und offene Bodenstellen für Wildbienen – Vieles ist möglich. Vielfalt statt Monotonie ist das Ziel“,erklärt NABU-Gartenfachfrau Arnold.Markhaltige Stängel noch stehen lassenAuch Insekten profitieren von mehr Gelassenheit,die Arnold erklärt: „Lassen Sie in Ihrem Garten verblühte Stängel von Wildpflanzen wie Königskerze,Distel oder Wilder Karde stehen,bis es dauerhaft zweistellige Temperaturen gibt. Dann werden die Insekten aktiv und verlassen dieses Winterquartier.“ Bleiben die Stängel noch länger stehen,können sie ab dem zweiten Jahr von Wildbienen als Nistplatz genutzt werden. Laub kann auf den Beeten in einer dünnen Schicht liegen bleiben – das fördert Bodenlebewesen,die für einen gesunden Boden sorgen. Dort finden auch Insekten wie Asseln und Käfer,die wichtige Nahrung für viele andere Gartentiere sind,Verstecke.Welche Gartenarbeiten sind jetzt sinnvoll?Durch die warmen Temperaturen der letzten Tage haben sich die Köpfe von Krokus,Schneeglöckchen und Co. in Windeseile aus dem Boden gestreckt. Hier kann man weitere Starthilfe geben,indem man das Laub drumherum entfernt. Umgeknickte Stängel von Stauden aus dem Vorjahr können abgeschnitten und aufrecht am Rande des Gartens platziert werden. So bekommen überwinternde Insektenlarven die Chance,noch zu schlüpfen,da die Stängel nicht am Boden verrotten.Hintergrund:Weitere Infos des NABU zu Naturgärten.Infos zum Artenschutz:Auch außerhalb der Vogelbrutsaison muss der Artenschutz beachtet werden. Vogelnester,die wiederholt genutzt werden,sind ganzjährig geschützt,etwa von Schwalben und Störchen. Zudem dürfen weder brütende Vögel noch Küken oder Eier gestört,verletzt,getötet oder entfernt werden (siehe §44 Bundesnaturschutzgesetz).Info: Seit 125 Jahren begeistert der NABU Menschen dafür,sich für den Schutz unserer Natur einzusetzen. Ihre Unterstützung ermöglicht es uns,das weiterhin zu tun. Erfahren Sie in unserem Newsletter mehr über unsere Arbeit. www.NABU-BW.deFoto vom NABUPM NABU Baden-Württemberg
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