Höhere Grenzwerte Nicht zu laut – strengere Anforderung an Wärmepumpen-Förderung

2026-01-16    https://www.spiegel.de/wirtschaft/waermepumpen-nicht-zu-laut-strengere-anforderung-an-foerderung-a-1ecc519b-0f54-43ba-af7d-e7276a5855ef HaiPress

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Verursacht mehr Lärm: Wärmepumpe direkt an der Hauswand

Foto: Daniel Reinhardt / dpa

Um staatliche Förderung zu erhalten,muss eine Luft-Wasser-Wärmepumpe seit Anfang 2026 strengere Grenzwerte einhalten als zuvor. Darauf weist Zukunft Altbau hin,ein vom Umweltministerium Baden-Württemberg gefördertes Informationsprogramm.

Der Bund fördert demnach nur noch Modelle,die zehn Dezibel leiser sind,als es die Grenzwerte der EU-Ökodesignverordnung vorsehen. Die Fördergrenze liegt also bei 60 Dezibel für Geräte mit sechs bis zwölf Kilowatt Leistung. Geräte mit einer geringeren Leistung dürfen 55 Dezibel nicht überschreiten. Die Geräusche entstehen in der Regel durch den Ventilator am Außengerät sowie Vibrationen des Kompressors.

Grenzwerte richtig einordnen

Die Modelle auf dem Markt erfüllen in der Regel die neuen Fördervorgaben für Deutschland bereits. Dennoch rät Zukunft Altbau: Wer sich eine neue Wärmepumpe anschaffen will,sollte vorher genau prüfen,ob die Anforderungen erfüllt werden. Bei diesen Grenzwerten handelt es sich um die Emissionswerte – also den Schalldruck,den das Gerät am Erzeugungsort abgibt. Das darf man nicht mit dem Schall verwechseln,der beim Nachbarn oder der eigenen Wohnung ankommt – auch Immissionswerte genannt.

Eine Faustformel besagt: Wenn die Luft-Wasser-Wärmepumpe 50 bis 60 Dezibel direkt am Gerät abgibt,kommen in drei Metern Entfernung nur noch 35 bis 40 Dezibel an – was laut Zukunft Altbau etwa so laut wie das Surren eines Kühlschranks ist. Wenn sich der Abstand zur Lärmquelle verdoppelt,reduziert das den Schalldruckpegel um weitere sechs Dezibel.

Für Schallimmissionen hat der Gesetzgeber strenge Grenzwerte festgelegt – geregelt in der »Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm«. Demnach dürfen je nach Gebiet diese Immissionswerte nicht überschritten werden:

In reinen Wohngebieten – 50 Dezibel tagsüber und 35 Dezibel nachts,also zwischen 22 und sechs Uhr.

In Wohngebieten mit kleineren Geschäften,Praxen und Büros 55 Dezibel tagsüber und 40 Dezibel nachts.

Bei Misch- oder Dorfgebieten 60 Dezibel tagsüber und 45 Dezibel nachts.

Tipps zur Wahl des Geräts und des Standortes

Messbare Grenzwerte sind das eine,die individuelle Wahrnehmung das andere,wenn es um die Lautstärke der Geräte geht. Um zu vermeiden,dass sich Nachbarn von dem Geräusch,das etwa der Ventilator des Außengeräts verursacht,gestört fühlen,ist eine sorgfältige Planung entscheidend.

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Um Konflikte zu vermeiden,sollte man zudem einen geeigneten Aufstellungsort für die neue Wärmepumpe auswählen. Meist ist ein Mindestabstand von drei Metern vorgeschrieben – das kann je nach Bundesland variieren. Details dazu stehen in der jeweiligen Bauordnung.

Damit die Vorgaben unterschritten werden und das Gerät nicht zur potenziellen Lärmquelle wird,rät Zukunft Altbau: Der Abstand zu Nachbarn sollte ausreichend groß sein. Damit der Schall nicht reflektiert,sollte die Außeneinheit beispielsweise nicht zu dicht vor der Fassade oder einer Gartenmauer stehen. Ein Busch zwischen Wärmepumpe und Nachbarn,aber auch Schallhauben oder leichte Einhausungen können zusätzlich hilfreich sein.

mik/dpa

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