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René Benko am Mittwoch in Innsbruck vor Gericht

Foto: Leonhard Foeger / REUTERS

Der österreichische Investor René Benko muss sich nach dem Urteil am Mittwoch

dem nächsten Prozess stellen. Der Einspruch gegen eine von der Staatsanwaltschaft eingebrachte Anklage sei von der Verteidigung zurückgezogen worden,sagte eine Sprecherin des Oberlandesgerichts Innsbruck. Damit sei die Anklage rechtskräftig.

Im Fall von René Benko verdächtigt die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) den 48-Jährigen erneut der Schädigung seiner Gläubiger,indem er Vermögen beiseitegeschafft haben soll. Laut Anklage geht es um elf Luxusuhren,weitere Wertgegenstände und 120.000 Euro Bargeld,die der Ex-Milliardär angesichts der drohenden Pleite seiner Signa-Gruppe vor seinen Gläubigern in Sicherheit bringen wollte.

Anklage nennt Schaden von 370.000 Euro

Auch eine Mitangeklagte zog laut der österreichischen Nachrichtenagentur APA ihren Einspruch zurück. Dabei handelt es sich um Nathalie Benko,die Ehefrau des Immobilienjongleurs,die an den Taten beteiligt gewesen sein soll.

Die Schadenssumme beträgt laut Anklage rund 370.000 Euro. Damit liegt der Strafrahmen bei bis zu zehn Jahren Haft. Ein Prozesstermin am Landesgericht Innsbruck steht noch nicht fest.

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Lesen Sie hier mehr zum ersten Urteil gegen René Benko: Das Geld für die Mutter bringt ihn in Haft

apr/dpa

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