Landkreis Göppingen will KüchenBio-Tonne („KüBi“) einführen

2025-10-13    HaiPress

Was ist die KüchenBio-Tonne? 

Die KüchenBio-Tonne ist eine Weiterentwicklung des bisherigen Sammelsystems für Küchenabfälle  mit Biobeuteln. Sie dient der getrennten Erfassung von organischen Küchenabfällen  – getrennt vom Grüngut; letzteres wird über die kostengünstigeren Grüngutplätze gesammelt und verwertet.

Jeder Haushalt / Arbeitsstätte erhält standardmäßig eine 60-Liter-Tonne. Größere  Wohneinheiten  erhalten auf Wunsch entsprechend größere Volumen.

Warum wird umgestellt? 

Die Umstellung erfolgt aus mehreren Gründen:

    Rechtliche Vorgaben: Ab dem 01.01.2027 ist die Bioabfallsammlung in Kunststoffbeuteln nicht mehr zulässig,da diese als Störstoffe gelten und in den künftigen  Verwertungsanlagen nicht entfernt werden können (verschärfte Vorgaben der Bioabfallverordnung).

    Gestiegene Mengen: Die gesammelte Menge an Küchenabfällen hat sich über die Jahre kontinuierlich erhöht und liegt mittlerweile bei über 13.000 Jahrestonnen.

    Arbeitsschutz für die Müllwerker: Durch die hohe Zahl an Einzelbeuteln, die aktuell am Straßenrand bereitgestellt werden,entsteht eine erhebliche körperliche Belastung  beim Einsammeln. Die KüchenBio-Tonne sorgt für eine wesentliche Verbesserung  der Arbeitsbedingungen und des Gesundheitsschutzes (Sammlung mittels Schüttung).

    Kooperation mit Esslingen und Böblingen: Die künftige Verwertung über die interkommunale Kooperation mit Esslingen und Böblingen (Vergärungsanlage in  Leonberg  und Kompostwerk Kirchheim) setzt eine möglichst sortenreine Erfassung der Küchenabfälle voraus.

Behälterausstattung und -verteilung 

Welche Größe hat die KüchenBio-Tonne? 

Jeder Haushalt / Arbeitsstätte erhält grundsätzlich eine 60-Liter-KüchenBio-Tonne. Diese  Größe ist  für typische Haushalte mehr als ausreichend,da die wöchentliche Sammlung ausschließlich  auf Küchenabfälle ausgerichtet ist.

Was ist bei größeren Wohnanlagen oder Hausgemeinschaften vorgesehen? 

Für Mehrfamilienhäuser und Wohnanlagen gibt es die Möglichkeit,120- oder 240-Liter-Tonnen  einzusetzen. Die Hausverwaltungen werden im Vorfeld separat informiert,um den Bedarf  zu erheben und eine bedarfsgerechte Ausstattung zu ermöglichen.

Wann und wie erfolgt die Verteilung der Tonnen? 

Die Auslieferung der KüchenBio-Tonnen ist für das vierte Quartal 2026 vorgesehen. Zuvor erfolgt  eine Haushalts- / Arbeitsstättenabfrage (Standard Ausstattung 60 Liter-Behälter),bei der Volumenbedarf  und eventuelle Behältergemeinschaften geklärt werden. Die Verteilung übernimmt  der spätere Dienstleister im Auftrag des Landkreises.

Wie wird die Nutzung der Tonnen erfasst? 

Alle KüchenBio-Tonnen werden mit Transpondern ausgestattet. So können sie digital


verwaltet und einem Haushalt / einer Arbeitsstätte eindeutig zugeordnet werden. Dies


ermöglicht eine bessere Bestandspflege und vereinfachte Reklamationen.

Was gilt für Eigenkompostierer? 

Haushalte, die ihre Küchenabfälle vollständig selbst kompostieren, können bei der Abfrage im


Jahr 2026 auf die Aufstellung einer KüchenBio-Tonne verzichten. Allerdings hat dies keine


Auswirkungen auf die Jahresgebühr der Abfallgebühren. Die Kosten für Sammlung und


Verwertung der Küchenabfälle sind in der allgemeinen Abfallgebühr enthalten, unabhängig


davon, ob tatsächlich eine Tonne genutzt wird oder nicht.

Sammlung und Abfuhr 

Wie oft wird die KüchenBio-Tonne geleert? 

Die Leerung der KüchenBio-Tonne erfolgt ganzjährig im wöchentlichen Rhythmus. Dieser Abholrhythmus wurde vom Umwelt- und Verkehrsausschuss am 15.07.2025 beschlossen und orientiert sich sowohl an hygienischen Anforderungen als auch am bisherigen  Sammelverhalten  mit den Biobeuteln (keine wechselnden Entsorgungstage).

Warum wurde keine 14-tägige Leerung beschlossen? 

Ein ganzjährig zweiwöchentlicher oder saisonal wechselnder Leerungsrhythmus (z. B. im


Sommer wöchentlich, im Winter zweiwöchentlich) wurde intensiv geprüft und beraten, aber


aus verschiedenen Gründen verworfen:

    Die bisherige Sammlung mit Biobeuteln erfolgt ebenfalls wöchentlich – der gewohnte

Komfort und Abholrhythmus soll beibehalten werden.

    Die gesammelten Mengen zeigen nur geringe saisonale Schwankungen (z. B. zwischen Januar und Juli 2024: 1.189 t vs. 1.211 t).

    Die Umstellung zum 01.01.2027 ist logistisch herausfordernd, insbesondere da Beutel nicht mehr verwendet werden dürfen. Eine wöchentliche Abfuhr erhöht hier die Umstellungssicherheit.

    Bei saisonal wechselnden Intervallen muss der Dienstleister Fahrzeuge und Personal ganzjährig  vorhalten,was den Kostenvorteil gegenüber einer konstant wöchentlichen Abfuhr stark relativiert.

    In der Urlaubszeit (Sommer) ist Personal schwer verfügbar; temporäre Kräfte kennen das Sammelgebiet oft nicht, was zu Reklamationen führt.

Welche Vorteile hat die wöchentliche Abfuhr? 

    Hygienische Sicherheit, besonders bei feuchten oder schnell verderblichen

Küchenabfällen

    Vermeidung von Geruchsproblemen in dicht besiedelten Gebieten insbesondere in den

Sommermonaten

    Einheitliche, verständliche Regelung für alle Haushalte und Arbeitsstätten


    Gute Kontrollmöglichkeit zur Vermeidung von Fehlwürfen (z. B. Plastik)

Wie erfolgt die Sammlung? 

Die Abholung erfolgt – wie bei der Restmüll- und Papiertonne – direkt am Straßenrand durch


Sammelfahrzeuge des beauftragten Unternehmens. Die Fahrzeuge sind mit der nötigen


Technik zur Erfassung der Transponder ausgestattet.

Wird der Behälter gereinigt? 

Die Reinigung der KüchenBio-Tonnen wird optional mit ausgeschrieben. Das bedeutet:

    Der Landkreis schreibt die Leistung mit aus, beauftragt aber nicht pauschal eine Reinigung.

    Die Reinigung erfolgt über spezielle Fahrzeuge mit Hochdrucktechnik.

   Die Bürger können die Reinigung bei Bedarf direkt beim Dienstleister beauftragen

und bezahlen. Der AWB tritt lediglich vermittelnd auf,z. B. durch Nennung von Ansprechpartnern.

Nutzung und Befüllung der KüchenBio-Tonne 

Was darf in die KüchenBio-Tonne hinein? 

In die KüchenBio-Tonne gehören ausschließlich organische Küchenabfälle,die im Haushalt anfallen, z. B.:

    Obst- und Gemüseschalen

    Essensreste – auch gekocht und mit Fleischanteilen

    Brotreste, Eierschalen, Kaffeesatz und Teebeutel (ohne Plastik)


    Küchenpapier oder Servietten (ohne Kunststoffanteile)

Warum dürfen auch Fleisch- und Speisereste hinein? 

Die künftigen Verwertungsanlagen in Leonberg (Vergärung) und Kirchheim (Kompostierung)


sind technisch in der Lage, Speise- und Fleischreste sicher und hygienisch einwandfrei zu


verwerten. Dies wurde bei der Besichtigung der Anlagen am 31.07.2025 nochmals


ausdrücklich bestätigt.

Was darf nicht in die KüchenBio-Tonne? 

Nicht erlaubt sind:

    Plastiktüten oder Bioplastikbeutel

    Gartenabfälle wie Laub, Strauchschnitt oder Gras

o   Appell an die Bevölkerung: Entsorgung über die kostengünstigeren Grüngutplätze des Landkreises Göppingen

    Glas, Metall, Verpackungen, Windeln oder Restmüll

Warum ist der AWB-Biobeutel künftig nicht mehr zugelassen? 

Bis zum 31.12.2026 erfolgt die Erfassung der Küchenabfälle im Landkreis Göppingen über das bewährte  System mit den AWB-Biobeuteln. Mit der Umstellung zum 01.01.2027 dürfen diese Biobeutel  jedoch nicht mehr verwendet und insbesondere nicht in die neue KüchenBio- Tonne eingegeben werden.

Grund hierfür ist,dass die Biobeutel – obwohl bislang Teil des Systems – künftig als Störstoffe  gelten,da sie in den beiden neuen Anlagen in Kirchheim (Kompostwerk) und Leonberg (Vergärung)  technisch nicht aussortiert werden können.

Im Rahmen der geplanten Öffentlichkeitsarbeit und Einführungskampagne wird dieser Aspekt


deshalb besonders hervorgehoben. Ziel ist es, eine hohe Sortenreinheit zu erreichen. Bereits


einzelne falsch befüllte Behälter können dazu führen, dass ganze Chargen vom


Anlagenbetreiber abgewiesen werden müssen. Dies hätte hohe Nachsortier- oder


Entsorgungskosten zur Folge.

Daher ist die klare und frühzeitige Information der Bevölkerung ein wesentlicher Baustein für


das Gelingen der Umstellung.

Warum sind auch kompostierbare Biobeutel aus Kunststoff verboten? 

Selbst als „kompostierbar“ deklarierte Biobeutel aus Kunststoff können in den neuen


Verwertungsanlagen nicht zuverlässig aussortiert werden. Sie gelten daher als Störstoffe. Um


die Qualität des Bioabfalls dauerhaft zu sichern und die gesetzlichen Grenzwerte der


Bioabfallverordnung einzuhalten, dürfen ausschließlich Papierlösungen verwendet werden.

Welche Alternativen gibt es zur Sammlung in der Küche? 

    Zertifizierte, nassfeste Papiertüten (z. B. nach DIN EN 13432) aus dem Einzelhandel


    Zeitungspapier als Einlage für Vorsortiergefäße

Beide Varianten sind kompostierbar, allerdings kann es bei feuchten Speiseresten zu


Durchnässung kommen – ein häufiger Kritikpunkt, der mit etwas Erfahrung im


Umgang jedoch gut in den Griff zu bekommen ist. Die Abfallberatung des AWB hilft


gerne weiter.

Wie erfolgt die Kontrolle von Fehlwürfen? 

Zur Sicherung der Qualität und zur Reduzierung von Störstoffen wird auf ein mehrstufiges


Kontrollsystem gesetzt:

    Eine Sichtkontrolle durch das Entsorgungspersonal ist wie bisher möglich.

    Zusätzlich werden zwei Sammelfahrzeuge mit einem Detektionssystem ausgestattet.

Dieses System ermöglicht eine automatisierte Erkennung auffälliger Tonnen.

    Ziel ist es, Fehlwürfe gezielt nachverfolgbar zu machen, um im Anschluss konkret auf betroffene Haushalte / Arbeitsstätten zugehen zu können – z. B. durch Hinweise oder individuelle  Beratung durch die Abfallberatung.

Gebühren und Finanzierung 

Wie wird die Sammlung über die KüchenBio-Tonne finanziert? 

Die Sammlung und Verwertung der Küchenabfälle über die KüchenBio-Tonne erfolgt ohne


zusätzliche Leerungsgebühren (wie bisher)Die Kosten werden in die jährliche Abfallgebühr


einkalkuliert, wie dies bereits beim bisherigen System mit den Biobeuteln der Fall ist.

Warum wird keine separate Leerungsgebühr erhoben? 

Der Landkreis Göppingen hat sich frühzeitig für eine Integration der Bioabfallgebühr in die


Jahresgebühr eingesetzt und eine entsprechende Änderung des Kommunalabgabengesetzes


(KAG) initiiert. Dieses Modell hat sich bewährt, da es:

    die Akzeptanz der KüchenBio-Tonne erhöht,

    Eigenkompostierern ermöglicht, die Tonne abzulehnen ohne gebührenrechtliche Nachteile,aber auch keine Vorteile,

    und die Trennbereitschaft der Bevölkerung insgesamt fördert.

Wer trägt die Kosten für die Behälterausstattung und -verteilung? 

Die Beschaffung, Lagerung, Verteilung und Pflege der Bioabfallbehälter ist in der


Kalkulation der Abfallgebühren enthalten. Die Tonnen werden über mehrere Jahre


abgeschrieben.

Wie entwickeln sich die Kosten im Vergleich zum bisherigen System mit Biobeuteln? 

Aktuell belaufen sich die Kosten für Sammlung und Verwertung inkl. Beutelkosten auf rund


7,0 Millionen Euro jährlich. 

Bei der Umstellung auf das neue Behältersystem wird mit vergleichbaren Gesamtkosten


gerechnet – trotz gestiegener Mengen, Behälterbeschaffung und Beteiligungskosten an den


Anlagen in Leonberg und Kirchheim. Kostenreduzierung durch mögliche günstige


Ausschreibungsergebnisse und Vorteile der interkommunalen Kooperation noch nicht


berücksichtigt.

Gründe dafür:

    Geringere Logistik- und Materialkosten durch Wegfall der Beutelverteilung


    Günstigere Sammelkosten pro Tonne

    Langlebigkeit der Behälter (Abschreibung über mehrere Jahre)

    Verwertung im Rahmen der interkommunalen Beteiligung

Ist das neue System langfristig günstiger? 

Ja. Zwar sind in der Umstellungsphase Investitionen notwendig (z. B. für Behälter,


Öffentlichkeitsarbeit, Systemanpassung), langfristig jedoch bietet die KüchenBio-Tonne ein


stabileres und wirtschaftlicheres Modell.

Mit steigenden Mengen bei gleichbleibender Systemeffizienz wird zudem die wirtschaftliche


Basis breiter, was sich positiv auf die Gebührenentwicklung auswirken kann.

Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation 

Wie wird die Einführung der KüchenBio-Tonne kommuniziert? 

Die Einführung der KüchenBio-Tonne ist ein bedeutender Schritt für den Landkreis


Göppingen. Daher wird sie durch eine intensive und langfristige Öffentlichkeitsarbeit


begleitet. Ziel ist es, die Bürger frühzeitig, umfassend und verständlich zu informieren – und


so eine hohe Akzeptanz sicherzustellen.

Welche Kommunikationsmaßnahmen sind geplant? 

    Pressekonferenz unmittelbar nach Kreistagsbeschluss (geplant 13.10.2025)

    Kommunikation durch Kreistagsmitglieder durch FAQ-Liste

    Frühzeitige Haushaltsbefragung zur Bedarfsermittlung (Q1 2026)

    Regelmäßige Informationen über die AWB-Zeitung, Mitteilungsblätter, AWB Homepage,Landkreishomepage,AWB-APP,Erklärvideos,soziale Medien (insbesondere Instagram) und regionale Presse

    Informationsbroschüren und Flyer zur richtigen Nutzung der KüchenBio-Tonne

    Bürgerveranstaltungen und Infostände zur direkten Ansprache

    Kampagne mit Maskottchen „Kübi“,um das Thema sympathisch und alltagsnah zu  vermitteln

    Zielgruppenorientierte Kommunikation, z. B. gesonderte Informationen für Hausverwaltungen und Großwohnanlagen

Welche Rolle spielt „Kübi“? 

„Kübi“ ist das neue Maskottchen des Landkreises für die KüchenBio-Tonne. Es wurde


speziell gestaltet, um das neue System emotional positiv zu begleiten, Hemmschwellen


abzubauen und die Bevölkerung – insbesondere auch Kinder und Familien – aktiv


einzubeziehen.

Wird es Schulungen oder Infoveranstaltungen geben? 

Ja. Neben allgemeinen Informationsformaten sind gezielte Veranstaltungen für bestimmte  Gruppen  (z. B. Hausverwaltungen,Bürgermeister,Bauhöfe) geplant.

Zudem werden die Abfallberaterinnen bei Bedarf gezielt Haushalte ansprechen,etwa bei häufigen  Fehlbefüllungen (auch unterstützt durch die neue Detektionstechnik an zwei Sammelfahrzeugen).

Was ist das Ziel der Öffentlichkeitsarbeit? 

Die KüchenBio-Tonne ist eine Weiterentwicklung des bewährten Systems. Die Kommunikation  soll dazu beitragen:

    Die Umstellung verständlich und unkompliziert zu machen

    Das Bewusstsein für getrennte Bioabfall-Erfassung zu schärfen

    Eine hohe Beteiligung und korrekte Nutzung zu erreichen

    Den Fremdstoffanteil dauerhaft gering zu halten

    Den Landkreis als Vorbild für moderne Abfallwirtschaft zu positionieren

Warum beteiligt sich der Landkreis Göppingen an der Kooperation mit 

Esslingen und Böblingen? 

Der Landkreis Göppingen hat sich im Frühjahr 2025 nach sorgfältiger Prüfung für eine


Kooperation mit den Lankreisen Esslingen und Böblingen entschieden. Ziel ist es,die


künftige Verwertung der Küchenabfälle über zwei bestehende und bewährte Anlagen


sicherzustellen – das Kompostwerk Kirchheim (Landkreis Esslingen) und die Biogasanlage


der BVL in Leonberg (Landkreis Böblingen).

Diese Lösung bietet mehrere Vorteile: 

    Zusammenarbeit in der kommunalen Familie: Die Kooperation erfolgt auf Augenhöhe mit zwei Landkreisen,die seit vielen Jahren eine leistungsfähige und etablierte Bioabfallverwertung betreiben. Durch den Zusammenschluss können Synergien  genutzt und Erfahrungen gebündelt werden.

    Hohe technische Standards: Beide Anlagen verfügen über moderne Verfahren (u. a.  Tunnelkompostierung bzw. Vergärung) und erfüllen die aktuellen gesetzlichen Anforderungen an die  Bioabfallverwertung

    Wirtschaftlichkeit und Planungssicherheit:

Durch die Beteiligung an den bestehenden Anlagen (jeweils 15 %) sichert sich der Landkreis Göppingen langfristige  Entsorgungskapazitäten und stabile Verwertungsstrukturen.

Die Landräte aller drei Landkreise stehen geschlossen hinter der Zusammenarbeit. Eine


Kooperationsvereinbarung befindet sich aktuell in Vorbereitung und wird voraussichtlich im  Herbst 2025 in den politischen Gremien beraten.

Die geplante Anlieferung ist wie folgt vorgesehen:

    ca. 50 Prozent der Küchenabfälle gehen ins Kompostwerk Kirchheim (ES)


    ca. 50 Prozent wird in der Vergärungsanlage Leonberg (BB) behandelt

PM Landratsamt Göppingen

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