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Maschinen der Fluglinien Condor und Lufthansa (auf dem Flughafen Hamburg-Fuhlsbüttel)
Foto: BODE / Hanno Bode / IMAGO
Im Streit über wichtige Zubringerflüge hat die Ferienfluggesellschaft Condor vor Gericht eine Niederlage erlitten. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hob eine Entscheidung des Bundeskartellamts auf,die die Fluggesellschaft Lufthansa zur Fortführung von Sonderkonditionen verpflichtet hatte. Der Grund seien Verfahrensfehler,teilte das Gericht mit.
Condor betonte,das Oberlandesgericht habe nicht über den eigentlichen Anspruch auf die Flüge entschieden. Man prüfe die Entscheidung und mögliche weitere Schritte. Lufthansa erklärte dagegen,das Urteil bestätige,dass die Anordnung des Kartellamts rechtswidrig gewesen sei. »Damit ist die Feststellung des Kartellamts zu einer vermeintlichen Marktbeherrschung der Lufthansa Group und des Marktmissbrauchs durch die Beendigung der Vorzugskonditionen für Condor vollständig gegenstandslos geworden«,teilte die Fluggesellschaft mit.
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Condor wandte sich daraufhin erfolgreich an das Bundeskartellamt,das Lufthansa Missbrauch einer dominanten Marktstellung vorwarf. Lufthansa klagte gegen diese Entscheidung – nun mit Erfolg.
lkö/Reuters