Die Waldbrandgefahr in Göppingen ist aktuell in der zweithöchsten Waldbrandgefahrenstufe Stufe 4 (von 5),was einer hohen Gefahr entspricht. Das bedeutet,dass Wälder und Böden ausgetrocknet sind und die Gefahr von Waldbränden hoch ist. Es ist daher wichtig,besondere Vorsicht walten zu lassen und bestimmte Verhaltensregeln zu beachten.
Das Grillen ist aufgrund der aktuellen Witterung und der daraus resultierenden Waldbrandgefahr seit dem 12.08.2025 im und am Wald sowie auf öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen verboten.
Konkrete Maßnahmen:
Grillen /Grillgeräte und offenes Feuer im Wald und in Waldnähe sind verboten.(gemäß § 41 Abs.1 LWaldG)
Rauchen im Wald ist ebenfalls untersagt.Dies gilt wegen der glühenden Kohle auch für das Konsumieren von Shishas. In diesem Zusammenhang wird zudem auf das gemäß § 41 Abs.3 LWaldG bestehende Rauchverbot hingewiesen
Müll sollte nicht im Wald entsorgt werden,sondern wieder mitgenommen werden.
Parken auf trockenen Grasflächen ist zu vermeiden, da die Gefahr von Hitzestau unterhalb des Fahrzeugs besteht.
Zufahrtswege für Rettungsfahrzeuge müssen stets freigehalten werden.
Es ist ratsam,sich vor einem Waldaufenthalt über die aktuelle Waldbrandgefahrenstufe zu informieren und die entsprechenden Verhaltensregeln zu beachten.
Zusätzliche Hinweise:
Die Waldbrandgefahrenstufen können je nach Region und Tageszeit variieren.
Es ist wichtig,die Anweisungen der Forstbehörden zu befolgen.
Im Falle eines Waldbrandes sollte sofort die Feuerwehr unter der Nummer 112 alarmiert werden,auch wenn es sich nur um eine Rauchentwicklung handelt.
Das Forstamt des Landkreises Göppingen ist Ihr Ansprechpartner für alle Fragen rund um den Wald.
PM Stadtverwaltung Göppingen