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Flughafen Berlin Brandenburg: Passagiere warten am Gate auf den Abflug
Foto: Lisi Niesner / REUTERS
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hat gegen Easyjet und zwei weitere Airlines Klage erhoben wegen aus seiner Sicht »unzulässiger« Handgepäck-Gebühren. »Ryanair,easyJet & Co. locken mit Flugpreisen,die nicht das gesamte angemessene Handgepäck umfassen. Das ist Verbrauchertäuschung und verstößt gegen geltendes Recht«,sagte vzbv-Vorständin Ramona Pop der »Neuen Osnabrücker Zeitung«.
Fluggesellschaften seien verpflichtet,angemessenes Handgepäck ohne Extrakosten zu befördern. »Die derzeit oft von den Fluggesellschaften angelegten Maßstäbe für Handgepäckgrößen widersprechen EU-Recht«,kritisierte Pop. Tatsächlich umfasse der Preis oft nur ein einzelnes Mini-Gepäckstück. Für größeres oder zusätzliches Handgepäck müssten Flugreisende draufzahlen.
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Die Verbraucherschützer stützen sich nach eigenen Angaben unter anderem auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes aus dem Jahr 2014. Demnach handelt es sich bei der Mitnahme von Handgepäck um einen unverzichtbaren Bestandteil der Beförderung von Fluggästen und nicht um eine Extraleistung der Airline. Für Handgepäck darf aus Sicht der Verbraucherzentrale kein Zuschlag verlangt werden,sofern Gewicht und Abmessungen vernünftigen Anforderungen entsprechen und Sicherheitsbestimmungen erfüllt werden.
hen/dpa