Land erneuert über Sammelausschreibung 15 Brücken im Regierungsbezirk

2025-04-24    HaiPress

Das Land hat den Ersatz von 31 sanierungsbedürftigen Brücken an Bundesstraßen über eine Sammelausschreibung für die Planungsleistungen 2024 mit einem Auftrag vergeben – 15 davon im Stuttgarter Regierungsbezirk. Die konkreten Planungsarbeiten für die Brückenneubauten laufen.

Über eine Sammelausschreibung des Landes für die Planungsleistungen,die 2024 erfolgte,werden in allen vier Regierungsbezirken in Baden-Württemberg insgesamt 31 Brücken saniert.

Regierungspräsidentin Susanne Bay erklärte: „Eine sicherere und effiziente Infrastruktur hat für uns hohe Priorität. Aus diesem Grund werden in den nächsten Jahren zahlreiche Brücken erneuert,die die heutigen Sicherheitsstandards nicht mehr vollumfänglich erfüllen. Mit der Sammelausschreibung des Landes wird die Umsetzung dieser komplexen Maßnahmen beschleunigt. Die Investitionen in unsere Brücken stärken nicht nur die Verkehrssicherheit,sondern auch die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit unserer Region.“

Das Land hat über die Sammelausschreibung für 15 Brücken im Stuttgarter Regierungsbezirk eine Arbeitsgemeinschaft (ARGE) beauftragt,die aus vier Ingenieurbüros besteht. Neben der Entwurfsplanung für die Ersatzneubauten erbringt und koordiniert die ARGE auch die erforderlichen Fachplanungen. Dazu gehören beispielsweise Straßenplanung,Baugrundgutachten und naturschutzfachliche Untersuchungen. Diese müssen zudem durch die ARGE mit betroffenen Stellen wie den beteiligten Behörden abgestimmt werden.

15 Brücken im Regierungsbezirk Stuttgart werden erneuert

Im Regierungsbezirk Stuttgart werden diese Brücken an Bundesstraßen durch Neubauten ersetzt:

B 290 Feldwegbrücke bei Distelhausen (Main-Tauber-Kreis) *

B 290 Tauberbrücke bei Bad Mergentheim (Main-Tauber-Kreis) *

Brücke über die Bahn im Zuge der B 290 (Main-Tauber-Kreis) *

Brücke über B 10 bei Stuttgart-Stammheim/Nord (Stadtkreis Stuttgart) *

Brücke über B 10 bei Stuttgart-Stammheim/Süd (Stadtkreis Stuttgart) *

B 14 Überführung der K 1856 bei Waiblingen (Rems-Murr-Kreis)

B 10 Brücke über Bahn und Feldweg bei Stuttgart-Zuffenhausen (Stadtkreis Stuttgart)

B 10 Brücke über B 27,Bahn und Feldweg bei Stuttgart-Zuffenhausen (Stadtkreis


Stuttgart)

B 27 Körschtalbrücke bei Stuttgart-Möhringen/West (Stadtkreis Stuttgart)

B 27 Körschtalbrücke bei Stuttgart-Möhringen/Ost (Stadtkreis Stuttgart)

B 19 Überführung der K 3292 bei Oberkochen (Ostalbkreis) *

B 10 Filsbrücke bei Plochingen (Landkreis Esslingen)

B 297 Unterführung der Tannenbergstraße in Kirchheim/Teck (Landkreis Esslingen) *

B 312 Aichtalbrücke (Landkreis Esslingen)

B 297 Schlierbachbrücke bei Schlierbach (Landkreis Göppingen) *

Acht der zuvor genannten Bauwerke über Bundesstraßen sind Brücken mit spannungsrisskorrosionsempfindlichem Spannstahl. Diese sind mit * gekennzeichnet.

Voruntersuchungen an den Brücken

Mit Beginn der umfangreichen Grundlagenermittlung durch die ARGE für die Ersatzneubauten starteten im Herbst 2024 die Planungen. Teil der Grundlagenermittlung sind unter anderem eine konkrete Bestandaufnahme bei den betroffenen Brücken vor Ort sowie eine Prüfung der Flurgrundstücke. Zur Erkundung der Brücken und des Umfeldes sind umfangreiche Voruntersuchungen erforderlich. Daher erfolgten zu Beginn des Jahres 2025 Vermessungen an den Brücken. Im gesamten Jahresverlauf 2025 werden Flora und Fauna im Brückenumfeld erhoben und Kartierungen durchgeführt. In der zweiten Jahreshälfte 2025 erfolgen Boden- und Grundwasseruntersuchungen im Bereich der Brücken. Für diese Untersuchungen sind örtlich Verkehrseingriffe erforderlich,beispielsweise zeitweise Sperrungen einzelner Fahrspuren im Bereich der Brücken zur Durchführung von Bohrungen. Dadurch kann es temporär zu Einschränkungen für die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer kommen. Die genauen Zeiträume dieser Verkehrseingriffe gibt das RPS mit gesonderten Pressemitteilungen im Vorfeld bekannt.

Die komplexen und umfangreichen Planungsarbeiten,die für Brücken-Ersatzneubauten erforderlich sind und über die Sammelausschreibung vom Land beauftragt wurden,werden sukzessive in den Phasen Vorplanung,Entwurfsplanung,Genehmigungsplanung unter Berücksichtigung der Grundlagenermittlungen durchgeführt. Nach Vorliegen der erforderlichen Zustimmungen und Genehmigungen durch Landes- und Bundesverkehrsministerium („Kenntnisnahme“,„Genehmigung“ und „Gesehenvermerk“) können die Ausschreibungsunterlagen durch die ARGE erstellt und ausgeschrieben und die baulichen Leistungen durch das Regierungspräsidium Stuttgart (RPS) vergeben werden.

Die Dauer bis zu einem möglichen Abbruch und Neubau der Brücken hängt von verschiedenen Faktoren ab,insbesondere von den Ergebnissen der Voruntersuchungen,den Ergebnissen der Planungen sowie der Genehmigung und Finanzierungszusage durch das Bundesverkehrsministerium. Insoweit ist – das haben in der Vergangenheit vergleichbare Projekte gezeigt – zum jetzigen Zeitpunkt eine konkrete Angabe zum Baubeginn noch nicht möglich. Nach derzeitigem Stand ist davon auszugehen,dass bei den ersten Brücken ein Baubeginn in Jahr 2028 erfolgen könnte. Sowohl die ARGE als auch das RPS arbeiten mit Hochdruck an der Umsetzung.

Hintergrundinformationen:

Weitere Informationen zur Sammelausschreibung für das Land und zur Brückensicherheit finden Sie in Medienmitteilungen des Ministeriums für Verkehr vom 8. Oktober 2024 sowie vom 19. Dezember 2024.

Ebenfalls am 19. Dezember 2024 hat das RPS eine Medienmitteilung zum Thema „Brücken mit spannungsrisskorrosionsempfindlichem Spannstahl im Regierungsbezirk Stuttgart“ veröffentlicht. Ein Teil dieser Brücken ist in der Sammelausschreibung des Landes enthalten.

PM Regierungspräsidium Stuttgart

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