Verbraucherschutz: Warnung vor Finanztipps auf Social Media

2025-03-19    IDOPRESS

Anlässlich des Weltverbrauchertags warnt Minister Peter Hauk vor Finanz- und Anlagetipps von sogenannten Finfluencern. Dabei handelt es sich um Influencer,die sich auf Social Media Finanzthemen widmen.

„In sozialen Netzwerken wie YouTube,Facebook,Instagram oder TikTok sind immer mehr Empfehlungen und Informationsangebote zu Vermögensaufbau und Altersvorsorge zu finden. Aber nicht alle Tippgeberinnen und Tippgeber kennen sich ausreichend mit Finanzthemen aus. Sogenannte Finfluencer werden oft von Unternehmen gesponsert. Der Weltverbrauchertag ist für uns alle,aber insbesondere für Eltern und junge Menschen,eine Erinnerung daran,dass Verbraucherbildung und -schutz wichtig sind,um insbesondere Finfluencer-Marketing zu erkennen und kritisch zu hinterfragen. Wer sich nicht umfassend informiert,riskiert Kapitaleinbußen bis hin zum Totalverlust“,sagte der Minister für Ernährung,Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk anlässlich des Weltverbrauchertags am 15. März 2025.

Sogenannte Finfluencer geben in sozialen Medien Finanz- und Anlagetipps. Der Name setzt sich aus „Finanzen“ und „Influencer“ zusammen. Grundsätzlich kann jeder Finfluencer werden,denn die Bezeichnung ist bislang nicht geschützt. Daher ist das Niveau der Informationen und Empfehlungen sehr unterschiedlich. „Gefährlich für Verbraucherinnen und Verbraucher wird es,wenn Finfluencern ihre hohe Glaubwürdigkeit bei ihren Followern durch verdeckte Werbung ausnutzen und in einen eigenen Profit umwandeln. Ist ein Verlust erst einmal eingetreten,sieht es für die Anlegerinnen und Anleger rechtlich in der Regel schlecht aus,da Finfluencer in den meisten Fällen dafür nicht haften“,erklärte Minister Hauk.

Unseriöse Tipps identifizieren

Werden beispielsweise unrealistisch hohe Renditeversprechen gemacht,sollten die Alarmglocken läuten: Denn seriöse Ratgeber weisen darauf hin,dass mit einer hohen Rendite immer auch ein hohes Verlustrisiko einhergeht. Ein weiteres Alarmsignal ist es,wenn einseitig einzelne Aktien oder Kryptowährungen beworben werden,da es sich um sehr riskante Anlageformen handelt. Unseriös sind zudem Finfluencer,die ihre Identität nicht preisgeben und nicht erkennbar ist,welchen beruflichen Hintergrund sie haben. Auch hohe Follower-Zahlen sind kein Indiz für die Seriosität der Empfehlungen.

Die Marktmissbrauchsverordnung der Europäischen Union (EU) schreibt vor,dass Personen,die Anlageempfehlungen abgeben,dafür Sorge tragen müssen,dass die Informationen objektiv dargestellt und ihre Interessen oder Interessenkonflikte hinsichtlich der Finanzinstrumente offengelegt werden. Werden die Vorschriften über Anlageempfehlungen nicht eingehalten,können finanzielle Sanktionen oder weitere Aufsichtsmaßnahmen verhängt werden. Geregelt ist zudem die Werbung von Finfluencern. Diese unterliegt,wie bei allen Influencern üblich,der Kennzeichnungspflicht und muss als solche klar zu erkennen sein.

„Ich kann allen Verbraucherinnen und Verbrauchern nur empfehlen,die Angaben der Finfluencer über andere Quellen zu überprüfen sowie sich durch zertifizierte Honorarberater oder die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V. beraten zu lassen“,so Minister Hauk abschließend.

Weltverbrauchertag

Der Weltverbrauchertag ist ein Aktionstag der internationalen Verbraucherorganisation „Consumers International“,an dem weltweit auf Verbraucherbelange öffentlich aufmerksam gemacht wird. Er wird seit dem Jahr 1983 jährlich am 15. März begangen. Der Weltverbrauchertag geht zurück auf den US-Präsidenten John F. Kennedy,da dieser grundlegende Verbraucherrechte einführte.

Ministerium für Ernährung,Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Verbraucherschutz

Verbraucherportal Baden-Württemberg

Verbraucherzentrale Baden-Württemberg: Finanzgeschäfte

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht: Generation Y und Z setzen auf Finfluence

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht: Anlagetipps in sozialen Medien: Vorsicht ist oberstes Gebot

Verbraucherschutz

Medienpolitik

PM Ministerium für Ernährung,Ländlichen Raum und Verbraucherschutz

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