Ist ein langfristiger Betrieb des ALB FILS KLINIKUM ohne Subventionen möglich?

2025-03-18    IDOPRESS

Die Geschäftsführung der ALB FILS KLINIKUMS antwortet auf Fragen zur Finanzierung des Gesundheitsvorsorge im Landkreis Göppingen im Kreistag.

Dr. Ingo Hüttner: Das hängt von den gesetzlichen Regelungen zur Vorhaltevergütung,den Fallpauschalen und den Vergütungsregelungen zur Ambulantisierung wie Hybrid-DRG ab. Strukturelle Unterfinanzierungen sind sicherlich auf Dauer nicht tragbar wie bei der Kurzzeitpflege in Geislingen.

Was erwartet die Geschäftsführung von der neuen Bundesregierung?

Wolfgang Schmid: Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) muss nachgebessert werden. Die Finanzmisere besteht nach wie vor und führt in Baden-Württemberg dazu,dass in 2024 rund 80 Prozent der Krankenhäuser kein positives Ergebnis hatten und sich insgesamt ein 900-Millionen-Euro-Defizit ergibt. Wir benötigen dringend einen Ausgleich für die Unterdeckungen der Jahre 2022 bis 2024.

Die Anhebung der jeweiligen Landesbasisfallwerte hat die dauerhaften Preissteigerungen der Tariferhöhungen nicht abgedeckt. Es muss doch möglich sein,als sparsames Unternehmen der Daseinsvorsorge ein ausgeglichenes Ergebnis zu erzielen.

Dr. Ingo Hüttner: Das erfordert Weichenstellungen in der Leistungsgruppensystematik. Im ersten Schritt werden die Leistungsgruppen von den Ländern vergeben,im zweiten wird die Vorhaltefinanzierung gesetzlich geregelt. Dabei ist das A und O,dass die Krankenhäuser so viel Geld bekommen,dass sie tatsächlich frei von Trägerzuschüssen betrieben werden können. Das soll über die Vorhaltefinanzierung geschehen,das ist aber aus unserer Sicht noch nicht belastbar. Selbst wenn die Vorhaltefinanzierung jetzt auskömmlich wäre,bleibt die Unterdeckung der letzten drei Jahre. Die sind im System,die kriegen wir auf


der aktuellen gesetzlichen Grundlage noch nicht weg.

Ist das ALB FILS KLINIKUM als Stand-alone-Haus in der Region einer der vielzitierten Gewinner der Reform?

Dr. Ingo Hüttner: Als Gewinner der Reform kann man sich erst bezeichnen,wenn die Refinanzierung klar ist. Wir gehen davon aus,dass wir das bisherige Leistungsspektrum weitgehend so aufrechterhalten können,wie wir es heute anbieten. Es ist auch möglich,dass man Leistungsgruppen zugeteilt bekommt,die defizitär sind. Das ist noch ein Stück weit offen. Hier im Landkreis ist beispielsweise die Besonderheit,dass wir am AFK keine Neurologie haben. Wir sind also ein Schwerpunkt- und kein Maximalversorger. Das führt vor Ort und lokal auch zu Herausforderungen,wenn es um die Notaufnahme und Schlaganfallversorgung geht,wo sicherlich ein Land auch die Chance hat,mit der Leistungsgruppensystematik die Versorgung – insbesondere im Notfall- und Intensivbereich – zu spezifizieren. Aber ansonsten sehen uns wir uns weder als Gewinner noch Verlierer,sondern als sehr stabil aufgestellt und sind gespannt auf die finanziellen Auswirkungen des KHVVG.

Info:

Das KHVVG unterteilt Baden-Württemberg in sechs Versorgungsregionen. Göppingen gehört zur Region Ulm,das sich vom Alb-Donau-Kreis bis Biberach erstreckt. Bei der Bedarfsplanung werden Erreichbarkeit,Leistungskonzentrationen,der Abbau von Überkapazitäten,die länderübergreifende Abstimmung,die Stärkung der Sektorenübergreifenden Versorgung,die Vorbereitung auf Krisensituationen und anderes mehr berücksichtigt. Das Ergebnis wird dann vom Medizinischen Dienst überprüft.

Die AFK ist sehr gutaufgestellt. Die Geschäftsführung rechnet damit,dass das Portfolio gehalten,eventuell sogar ausgebaut werden kann.

Joachim Abel

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