BWIHK kritisiert Beschluss des Landesmobilitätsgesetzes

2025-03-15    IDOPRESS

Der Baden-Württembergische Industrie- und Handelskammertag (BWIHK) steht dem Landesmobilitätsgesetz weiterhin kritisch gegenüber. „Mit dem Landesmobilitätsgesetz kommen erhebliche finanzielle und bürokratische Belastungen auf die Unternehmen zu“,erklärt BWIHK-Vizepräsident Manfred Schnabel. 

Das Gesetz ermöglicht Landkreisen und Kommunen,Kfz-Halter oder Einwohner für den Ausbau des ÖPNV mittels des sogenannten Mobilitätspasses zur Kasse zu bitten. Insbesondere Unternehmen,die im Besitz von Fahrzeugen sind,könnten mit einer kommunalen Mobilitätsabgabe für Kfz-Halter belastet werden. „Der Mobilitätspass wird zu einem neuen Kostentreiber,der vor allem kleine und mittelständische Betriebe unverhältnismäßig belastet. Wettbewerbsverzerrungen in Grenzregionen können die Folge sein. Wir appellieren an die Landkreise und Kommunen im Interesse ihrer Wirtschaft,die Kfz-Halterabgabe nicht einzuführen“,so Schnabel. Sollte diese Abgabe trotzdem eingeführt werden,so müsse es eine wirtschaftsfreundliche und bürokratiearme Umsetzung geben,um die Belastungen für die Unternehmen im Land möglichst gering zu halten.

Positiv bewertet der BWIHK,dass wesentliche Kritikpunkte der Wirtschaft im Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt wurden. Die Streichung der Mobilitätspass-Varianten ‚City-Maut‘ und ‚Arbeitgeberabgabe‘ zeigt,dass die Anliegen der Unternehmen ernst genommen wurden.

Ein besonders sensibler Punkt bleibt die Bereitstellung von Mobilitätsdaten. Die zugehörige Verordnung muss in enger Abstimmung mit den betroffenen Unternehmen erarbeitet werden,um praxisnahe und wirtschaftlich tragbare Lösungen zu finden. „Die Betriebe benötigen Klarheit über Umfang,Art und technische Umsetzung der Datenbereitstellung. Eine realitätsferne Regulierung darf nicht zu einem unverhältnismäßigen Aufwand führen“,mahnt Schnabel. Der BWIHK werde den Dialog mit der Landesregierung und den zuständigen Behörden fortsetzen,um Zusatzbelastungen für die Unternehmen zu verhindern.

Der Baden-Württembergische Industrie- und Handelskammertag (BWIHK) ist eine Vereinigung der zwölf baden-württembergischen Industrie- und Handelskammern (IHKs). In Baden-Württemberg vertreten die zwölf IHKs die Interessen von mehr als 650.000 Mitgliedsunternehmen. Zweck des BWIHK ist es,in allen die baden-württembergische Wirtschaft und die Mitgliedskammern insgesamt betreffenden Belangen gemeinsame Auffassungen zu erzielen und diese gegenüber der Landes-,Bundes- und Europapolitik sowie der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) und anderen Institutionen zu vertreten.

PM Baden-Württembergischer Industrie- und Handelskammertag

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