Nach aktuellem Kenntnisstand sind gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau der Bundesautobahn A 8 Karlsruhe – München zwischen Mühlhausen und Hohenstadt („A 8 Albaufstieg“) keine Klagen beim Bundesverwaltungsgericht eingegangen. Die Klagefrist ist am 4.3.2025 abgelaufen. Wir gehen daher davon aus,dass unser Planfeststellungsbeschluss Bestandskraft erlangt hat.
Das Planfeststellungsverfahren,das das Regierungspräsidium Stuttgart als zuständige Planfeststellungsbehörde durchgeführt hat,war sehr anspruchsvoll und komplex,was sich in umfangreichen Planunterlagen und zahlreichen Einwendungen und Stellungnahmen der Verfahrensbeteiligten gezeigt hat – und nicht zuletzt auch im knapp 600 Seiten starken Planfeststellungsbeschluss zum Ausdruck kommt.
Regierungspräsidentin Susanne Bay sagte dazu: „Der neue Albaufstieg,der europaweit bedeutsam ist,wird einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur im Land leisten. Es wird weniger Stau und Unfallgefahren auf diesem wichtigen Abschnitt geben. Und auch das nachgeordnete Straßennetz sowie Anliegerkommunen,die stark belastet sind durch Stau,Lärm und Abgase,werden davon profitieren. Für die Menschen,die große Geduld haben mussten,sind dies gute Nachrichten.“
PM Regierungspräsidium Stuttgart