Hangrutsch im Bereich des unteren Kolpingwegs – Gerichtsbeschluss verpflichtet die Stadtverwaltung zu weiteren Hangsicherungsmaßnahmen

2025-02-21    IDOPRESS

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat die Stadt Geislingen an der Steige verpflichtet,weitere Hangerkundungsmaßnahmen auf privaten und städtischen Flächen vorzunehmen sowie Schutzbauwerke zur Sicherung des Hangs zwischen dem unteren Kolpingweg und der Wiesensteiger Straße zu errichten.

Die gerichtliche Entscheidung basiert auf einem Gutachten eines vom Gericht beauftragten Sachverständigenbüros und soll verhindern,dass es zu weiteren Erdbewegungen kommt.

Hintergrund

Hangrutsch nach Starkregenereignis

Im Juni 2024 kam es infolge starker Regenfälle zu einem Hangrutsch im Bereich des unteren Kolpingwegs. Aus Sicherheitsgründen musste ein Teil der Straße gesperrt werden,die Verkehrsführung wurde über eine Ampelregelung im oberen Kolpingweg umgeleitet. Mehrere Wohneinheiten in der Wiesensteiger Straße wurden vorsorglich evakuiert.

Rechtlicher Streit um Zuständigkeit der Hangsicherung

Die erforderlichen Maßnahmen zur Hangsicherung betreffen sowohl städtische als auch private Grundstücke. Aufgrund unterschiedlicher Auffassungen über die Verantwortlichkeiten für die Sicherungsmaßnahmen klagte ein betroffener Gebäudeeigentümer gegen die Stadt. Das Gericht bestätigte nunmehr,dass die Stadt nicht nur für Maßnahmen auf städtischem Grund,sondern auch für Schutzbauwerke auf privaten Flächen Sorge tragen muss.

Umsetzung der gerichtlichen Anordnung

Die Stadtverwaltung hatte sich ursprünglich eine kooperative Lösung mit den Eigentümern erhofft,doch eine Zusammenarbeit kam bisher nicht zustande. Der Verwaltungsgerichtshof ordnete daher die Errichtung von Schutzbauwerken an,die unter anderem aus Abdeckungen und Drainagesystemen bestehen.

Obwohl die Stadtverwaltung eine andere rechtliche und fachliche Auffassung vertritt,wird sie den Beschluss des Gerichts nun zügig umsetzen.

Ausblick und weitere Schritte

Die flächendeckende Bodenerkundung wird nun intensiv vorangetrieben. Sobald belastbare Erkenntnisse vorliegen,wird die Stadtverwaltung darüber informieren. Trotz der gerichtlichen Klärung bleibt ungewiss,ob die notwendige Kooperation mit den betroffenen privaten Grundstückseigentümern möglich sein wird.

Die Planungen zur Sanierung des unteren Kolpingwegs werden von dem Gerichtsbeschluss nicht beeinflusst.

Die Stadtverwaltung bittet die Bevölkerung um Verständnis für Verzögerungen,die aufgrund der komplexen technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen entstehen,und wird über weitere Entwicklungen laufend informieren.

PM Stadt Geislingen an der Steige

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