FDP-Kreistagsfraktion – Antrag: Sozial- und Verwaltungszentrum

2025-02-06    IDOPRESS

Im Folgenden finden Sie einen Antrag der FDP-Kreistagsfraktion zum Thema „Klinikabriss“,mit dem die Prüfung einer Nachnutzung des Klinikaltbaus als Sozial- und Verwaltungszentrum beantragt wird.

Göppingen,den 5. Februar 2025


„Nur Mut – Alles lässt sich ändern!“

Sehr geehrter Herr Landrat,

die FDP-Kreistagsfraktion stellt hinsichtlich des Klinikaltbaus am Eichert folgende Anträge:

1. Die Landkreisverwaltung prüft die Möglichkeit einer Nachnutzung des Klinikaltbaus am Eichert als „Sozial- und Verwaltungszentrum“ in mehrheitlicher Trägerschaft des Landkreises.


2. Die Landkreisverwaltung prüft zudem eine gesellschaftsrechtliche Beteiligung der Kreisbaugesellschaft mbH Filstal,der Wohnbau GmbH Göppingen,der Kreissparkasse Göppingen und der Stadt Göppingen


an einem solchen „Sozial- und Verwaltungszentrum“.


3. Des Weiteren erstellt die Landkreisverwaltung eine subsumierte Gesamtkostenschätzung für den Umbau und die Unterhaltung eines solchen „Sozial- und Verwaltungszentrums“. Desgleichen erstellt sie


eine Gesamtkostenschätzung für alle landkreiseigenen sowie alle vom Landkreis gemieteten oder gepachteten Sozial-,Bildungs- und Verwaltungsimmobilien mit einer entsprechenden Auflistung. Beide


Kostenschätzungen haben sich auf die nächsten 30 Jahre zu beziehen.


Die finale Kostenprognose für den Abbruch des Klinikaltbaus wird zudem ermittelt,um insgesamt eine vergleichende Kostendarstellung zu erhalten.

Erläuterung und Begründung:

Mittlerweile ist bekannt geworden,dass die Firma Arcadis eine aktualisierte Kostenprognose für den Abriss des Klinikaltbaus am Eichert aufgrund artenschutzrechtlicher Vorgaben frühestens in sechs Monaten vorlegen können wird,nachdem festgestellt wurde,dass sich in den Fassaden des Klinikaltbaus Fledermäuse


niedergelassen haben. Neben weiteren erheblichen Kostensteigerungen durch die Einholung notwendiger artenschutzrechtlicher Konzepte und ökologischer Gutachten,wird auch der Abriss aufgrund des erforderlichen Artenschutzes zu einem erhöhten finanziellen Aufwand für den Landkreis führen.


Vor diesem Hintergrund gebietet es bereits der Grundsatz einer ordnungsgemäßen Verwaltung,aber auch der Respekt vor den Steuerzahlenden,dass auch anderweitige Möglichkeiten wie die Nachnutzung des Klinikaltbaus geprüft werden,soweit hierdurch die Interessen des Landkreises sowie insbesondere die Belange des neuen Alb Fils Klinikums nicht gefährdet werden. Zudem sollte die Zeit bis zum Vorliegen einer


abschließenden Kostenprognose durch die Firma Arcadis sinnvoll genutzt werden.


Ein Verkauf des Klinikaltbaus am Eichert an einen privaten Investor kommt für die FDP-Kreistagsfraktion insbesondere aufgrund der damit verbundenen Risiken für den Betrieb des neuen Alb Fils Klinikums nicht in Betracht!


In schwierigen Zeiten braucht es dennoch Mut für Veränderungen,soweit und solange diese dem Wohl des Landkreises dienen. Genauso wie sich Sachlagen plötzlich und unerwartet ändern,können sich auch die politischen Einschätzungen hierzu entsprechend ändern – Alles lässt sich ändern!


Zudem wird darauf hingewiesen,dass die FDP-Kreistagsgruppe bereits in ihrer Haushaltsrede am 8. November 2024 deutlich gemacht hat,dass ein Erhalt sowie eine Nachnutzung des Klinikaltbaus nur dann in Frage kommt,wenn eine Gefährdung des neuen Alb Fils Klinikums ausgeschlossen werden kann. In diesem Zusammenhang wurde u.a. die Nachnutzung des Klinikaltbaus in Form eines kommunalen „Sozial- und


Verwaltungszentrums“ vorgeschlagen,wie es diesem Antrag zugrunde liegt.


In einem „Sozial- und Verwaltungszentrum“,das sich ideal in den Gesundheitscampus auf dem Eichertgelände einfügen würde,könnten eine Vielzahl an Einrichtungen,Behörden und Dienstleistungen untergebracht werden:


– Sämtliche Außenstellen der Landkreisverwaltung,wie etwa das Gesundheitsamt,das Landwirtschaftsamt,das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz oder auch das Forstamt sowie die Beratungsstellen des


Landkreises; ggf. auch Teile des Landratsamtes selbst sowie Ämter und Einrichtungen der Stadt Göppingen.


Dies würde zu erheblichen Einsparungen und Erträgen führen. Miet- und Pachtkosten entfielen bzw. Gebäude,die im Eigentum des Landkreises stehen,könnten vermietet bzw. verpachtet oder verkauft werden.


– Gesundheitsnahe Dienstleistungen wie Rehabilitationseinrichtungen oder Einrichtungen verschiedener Gesundheitsfachberufe,wie z.B. Physiotherapie-,Ergotherapie- oder Logopädiepraxen sowie auch Rettungsdienste.


– Sozial- und Pflegeeinrichtungen bzw. entsprechende Dienste,Familientreffs,Selbsthilfegruppen,Beratungsstellen sowie Kranken- und Pflegekassen.


– Kindertagesstätten,Krippen und Horte,insbesondere für die Mitarbeitenden des Alb Fils Klinikums,aber auch zur Entlastung der angespannten Betreuungssituation in der Stadt Göppingen.


– Wohnungen ausschließlich für Mitarbeitende des Alb Fils Klinikums,da die bestehenden Kapazitäten derzeit schon nicht mehr ausreichen,sowie Zimmer ausschließlich für Studierende am Hochschulstandort Göppingen.


– Die Bodelschwinghschule Göppingen,die am jetzigen Standort teuer saniert und erweitert werden müsste sowie sonstige geeignete Bildungseinrichtungen.


Neben der insbesondere langfristig erheblichen Kostenersparnis sowie möglicher Miet- bzw. Pachteinnahmen und Verkaufserlöse,die von der Landkreisverwaltung im Rahmen der Gesamtkostenschätzung zu berücksichtigen sind,trägt die Bündelung einer Vielzahl solcher Einrichtungen unter einem Dach auch wesentlich dem Klimaschutz bei.

Ein solches „Sozial- und Verwaltungszentrum“,das in der privatrechtlichen Rechtsform einer GmbH betrieben werden könnte,muss zumindest in mehrheitlicher Hand des Landkreises verbleiben. Gesellschaftsrechtliche Beteiligungen Dritter,die dem Sinn und Zweck eines solchen Zentrums nicht zuwiderlaufen dürfen,müssen jedoch mit Blick auf die notwendigen Investitionskosten geprüft werden.


Abhängig von den baurechtlichen Anforderungen an die Umsetzbarkeit eines solchen „Sozial- und Verwaltungszetrums“,bestünde auch die Möglichkeit eines teilweisen Rückbaus des Klinikaltbaus um wenige Geschosse. Auch ein Teilabbruch muss daher als mögliche Alternative im Rahmen der beantragten Prüfung für ein solches Zentrum in Betracht gezogen werden. In beiden Alternativen könnte jedenfalls relativ einfach gewährleistet werden,dass die Räumlickeiten eines solchen „Sozial- und Verwaltungszetrums“ für eine zukünftig gegebenenfalls notwendig werdende Erweiterung des Alb Fils Klinikums zur Verfügung gestellt werden.

Besten Dank und viele Grüße

Oliver Strommer


Vorsitzender FDP-Kreistagsfraktion Göppingen

PM FDP-Kreistagsfraktion Göppingen

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