Aktueller Sach- und Rechtsstand beim Hangrutsch im Bereich des unteren Kolpingwegs

2025-01-17    IDOPRESS

Im Juni 2024 kam es – infolge massiver Regenfälle – zu einem Hangrutsch im Bereich des unteren Kolpingwegs. Die Stadtverwaltung sah sich gezwungen,einen Teil der Straße aus Sicherheitsgründen zu sperren. Seither wird die Zu– und Abfahrt über eine Ampelregelung im oberen Bereich des Kolpingwegs geleitet. Zudem mussten mehrere Wohneinheiten in der Wiesensteiger Straße evakuiert werden,um die Sicherheit der Bewohnerinnen und Bewohner zu gewährleisten.


Fußgängertrasse nicht umsetzbar


Auf vielfachen Wunsch der Anwohnerinnen und Anwohner prüfte die Stadtverwaltung noch einmal die Möglichkeit,einen provisorischen Fußweg im Bereich des unteren Kolpingwegs einzurichten. In enger Abstimmung mit dem beauftragten Geologen wurde diese Option eingehend analysiert. Leider zeigte sich,dass aufgrund der unzureichenden Platzverhältnisse innerhalb des geschädigten Straßenkörpers keine ausreichende Verkehrssicherheit für einen provisorischen Fußweg gewährleistet werden kann. Die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner wurden hierüber bereits im Dezember 2024 schriftlich informiert.


„Wir bedauern diese Entscheidung sehr,da uns bewusst ist,dass die Situation mit erheblichen Unannehmlichkeiten für die Anwohnerinnen und Anwohner verbunden ist“,erklärt Oberbürgermeister Frank Dehmer.


Rechtsstreit zu Hangsicherungsmaßnahmen


Die notwendigen Maßnahmen zur Hangsicherung zwischen dem unteren Kolpingweg und der Wiesensteiger Straße betreffen sowohl städtische als auch private Flächen. In diesem Zusammenhang befindet sich die Stadtverwaltung derzeit in einem Rechtsstreit. Aktuell werden Untersuchungsergebnisse zwischen den beteiligten Parteien ausgetauscht und mit dem Gericht besprochen. Aufgrund der hohen Komplexität des Sachverhalts ist eine gerichtliche Entscheidung nicht vor Mitte bis Ende Februar 2025 zu erwarten.


Die Stadtverwaltung wird die Bevölkerung weiterhin über alle Entwicklungen informieren und bittet um Verständnis für die Verzögerungen,die durch die komplexen technischen und rechtlichen Gegebenheiten bedingt sind.PM Stadt Geislingen an der Steige
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