Landesmobilitätsgesetz BW – BWIHK-Vizepräsident Schnabel: Gesetz bleibt Belastung – BWIHK fordert wirtschaftsfreundliche Umsetzung

2024-12-19    IDOPRESS

„Das Landesmobilitätsgesetz wird die Unternehmen in Baden-Württemberg belasten und zusätzliche Bürokratie verursachen. Vor allem der Mobilitätspass kann zu unverhältnismäßigen Wettbewerbsverzerrungen führen“,kritisiert Manfred Schnabel,Vizepräsident des Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertages (BWIHK),den im Kabinett beschlossenen Entwurf des Landesmobilitätsgesetzes. „Zwar konnte das Schlimmste verhindert werden und die Landesregierung sieht von der Einführung einer Arbeitgeberabgabe und einer City-Maut ab,aber die Auswirkungen auf die Wirtschaft bleiben erheblich.“

Der Mobilitätspass,der den Kommunen die rechtliche Möglichkeit gibt,zusätzliche Mittel für den ÖPNV bei Kfz-Haltern und Einwohnern zu erheben,bleibt ein zentraler Kritikpunkt. Den Unternehmen drohen durch eine Kfz-Halter-Abgabe potenzielle Belastungen. „Es ist grundsätzlich richtig,den ÖPNV zu stärken. Doch die Finanzierung sollte nicht zu Lasten der Unternehmen erfolgen,die bereits durch die Gewerbesteuer einen erheblichen Beitrag leisten. Die Landesregierung muss sicherstellen,dass der Mobilitätspass nicht zu einem neuen Kostentreiber wird,der vor allem kleine und mittelständische Betriebe unverhältnismäßig belastet. Wettbewerbsverzerrungen in Grenzregionen müssen verhindert werden. Kommunen und Landkreise müssen sich gut überlegen,ob sie einen Mobilitätspass einführen,“ so Schnabel.

Die Einführung der vom Land finanzierten Radwegkoordinatoren ist zwar für die Landkreise und Kommunen nicht mehr verpflichtend,dennoch sollten die ohnehin schon knappen finanziellen Mittel prioritär für den dringend benötigten Ausbau der Radwege eingesetzt werden. „Nachhaltige und spürbare Verbesserungen der Mobilität erreicht man in erster Linie mit zukunftsfähiger Infrastruktur“,betont der BWIHK-Vizepräsident.

Die geplanten Regelungen zur Erhebung von Mobilitätsdaten schaffen neue Pflichten für Verkehrsunternehmen und werden zu Zusatzaufwand führen. Die Entscheidung der Landesregierung,für die Umsetzung der ‚Clean Vehicles Directive‘ der bundesweiten Branchenvereinbarung beizutreten,sieht Schnabel positiv: „Das Land schließt sich einer bundesweiten Lösung an,statt einen Sonderweg einzuschlagen. Das ist im Interesse der Betriebe.“

Der BWIHK wird den Umsetzungsprozess des Landesmobilitätsgesetzes weiterhin intensiv begleiten und darauf hinwirken,dass Belastungen für Unternehmen die Ausnahme bleiben. „Die Wirtschaft unterstützt ein modernes,effizientes und umweltfreundliches Verkehrssystem. Umso wichtiger ist es,dass die Landesregierung unsere Bedenken hinsichtlich zusätzlicher und unnötiger Bürokratie ernst nimmt“,fasst BWIHK-Vizepräsident Schnabel zusammen.

Der Baden-Württembergische Industrie- und Handelskammertag (BWIHK) ist eine Vereinigung der zwölf baden-württembergischen Industrie- und Handelskammern (IHKs). In Baden-Württemberg vertreten die zwölf IHKs die Interessen von weit mehr als 650.000 Mitgliedsunternehmen. Zweck des BWIHK ist es,in allen die baden-württembergische Wirtschaft und die Mitgliedskammern insgesamt betreffenden Belangen gemeinsame Auffassungen zu erzielen und diese gegenüber der Landes-,Bundes- und Europapolitik sowie der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) und anderen Institutionen zu vertreten.

PM Baden-Württembergischer Industrie- und Handelskammertag

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