Die Planung eines Pools im eigenen Garten kann aufregend sein. Doch es gibt regionale Unterschiede,wenn es um die Frage geht,ob eine Genehmigung erforderlich ist. Dies hängt von der jeweiligen Gemeinde und den geltenden Vorschriften ab. Wer einen Pool bauen möchte,sollte sich frühzeitig informieren. In einigen Regionen gelten besondere Vorschriften,während in anderen ein Pool ohne große bürokratische Hürden gebaut werden kann. Details dazu gibt es in diesem Artikel.
Rechtslage Pool im Garten: Was ist wichtig?
Wer einen Pool im Garten bauen (lassen) möchte,braucht den Durchblick bei den regionalen Vorschriften. Das Baurecht legt beispielsweise fest,ab wann ein Pool als genehmigungspflichtiges Vorhaben gilt. Grundsätzlich ist die Größe entscheidend. Ein Pool mit einem Volumen von weniger als 50 Kubikmetern benötigt in den meisten Fällen keine Baugenehmigung. Allerdings sollten Bauherren trotzdem die Abstandsregelungen zu Grundstücksgrenzen beachten. Andernfalls könnte es zu Problemen mit den Nachbarn oder Behörden kommen. Abhängig von den örtlichen Vorschriften können auch kleinere Pools meldepflichtig sein.
Schwimmbecken und fest verbaute Pools
Bei fest installierten Schwimmbecken mit größeren Dimensionen wird es komplexer. Solche Pools überschreiten oft die 50-Kubikmeter-Grenze,wodurch eine Baugenehmigung erforderlich ist. Je nach Region können zusätzliche Auflagen hinsichtlich der Gestaltung und des Standorts gelten. Ein Blick in den örtlichen Bebauungsplan schafft Klarheit. Auch die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften,etwa der Absicherung durch Zäune oder Abdeckungen,kann eine Rolle spielen. Wer auf Nummer sicher gehen will,sollte einen Fachmann konsultieren.
Mobile Pools zum Aufstellen: Flexibel und häufig genehmigungsfrei
Aufstellpools,die flexibel auf- und abgebaut werden können,unterliegen häufig weniger strengen Regelungen. Solche Pools gelten meist nicht als feste bauliche Anlage. Dies liegt daran,dass sie nicht dauerhaft installiert sind und keine feste Verankerung im Boden haben. Das macht sie zu einer beliebten Wahl für viele Gartenbesitzer. Doch auch hier gibt es Unterschiede. In einigen Gemeinden ist selbst für diese mobilen Varianten eine Meldung bei den Behörden erforderlich. Die Größe und die genaue Standortwahl spielen dabei eine entscheidende Rolle.
Unterschiedliche Auflagen für große Aufstellpools
Größere Aufstellpools,die über 1,50 Meter Tiefe oder ein Volumen von mehr als 50 Kubikmetern besitzen,könnten ebenfalls eine Genehmigung benötigen. Die Regelungen hängen stark von der jeweiligen Region ab. Bei Zweifeln empfiehlt sich eine frühzeitige Rücksprache mit der zuständigen Baubehörde. Wichtig ist auch,dass der Standort des Pools richtig gewählt wird,um spätere Konflikte mit Nachbarn zu vermeiden. In engen Wohngebieten gelten oft strengere Vorgaben als auf ländlichen Grundstücken.
Wasserversorgung und Entsorgung beachten
Neben der baulichen Genehmigung spielt die Wasserversorgung eine wichtige Rolle. Ein Pool benötigt große Mengen Wasser,die je nach Region unterschiedlich bereitgestellt werden müssen. Einige Gemeinden verlangen gesonderte Genehmigungen für die Wasserentnahme,insbesondere bei der Nutzung von Grundwasser. Zudem sollte die Entsorgung des Poolwassers bedacht werden. Das Chlorwasser darf nicht einfach in den Garten abgelassen werden,da es schädliche Substanzen enthält. Hier gibt es spezielle Vorschriften,wie das Wasser umweltgerecht entsorgt werden muss.
Kanalisation und Entsorgungswege
Ein weiterer Punkt betrifft den Anschluss an die Kanalisation. Viele Pools müssen bei der örtlichen Wasserbehörde angemeldet werden,da das Abwasser,insbesondere beim Reinigen des Pools,nicht in die normale Kanalisation geleitet werden darf. In manchen Regionen gibt es gesonderte Abwasserkanäle für chlorhaltiges Wasser. Hier lohnt sich ebenfalls ein Blick in die örtlichen Vorschriften,um mögliche Probleme zu vermeiden.
PM